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Spanien Goldenes Visum – Investieren Sie in Spanien und erhalten Sie die Aufenthaltserlaubnis

Geschrieben von Marcus Vidström an 2. Oktober 2022
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Das Goldene Visum für Spanien ist ein Aufenthaltsvisum, das einem Nicht-EU-Bürger ausgestellt wird, der beabsichtigt, eine bedeutende Investition in die spanische Wirtschaft zu tätigen. Das Visum bietet dem Inhaber und seinen Familienangehörigen einen Wohnsitz in Spanien und visumfreier Zugang zum Schengen-Raum.

In den meisten Fällen werden goldene Visa für Spanien an jemanden ausgestellt, der Immobilien kauft. Sie stehen jedoch auch Geschäftsleuten zur Verfügung, die in ein spanisches Unternehmen investieren, weshalb sie auch als spanisches Investorenvisum bezeichnet werden.

Wer kann ein goldenes Visum für Spanien erhalten?

Um Anspruch auf ein spanisches Goldenes Visum zu haben, müssen Sie eine der folgenden Investitionen tätigen:

  • Kaufen Sie Immobilien in Spanien im Wert von mindestens 500.000 €. Bei der Immobilie kann es sich um eine einzelne oder mehrere Einheiten mit einem Gesamtwert von nicht weniger als 500.000 € handeln.
  • Investieren Sie mindestens 2.000.000 € in die spanische Staatsverschuldung.
  • Aktien eines Unternehmens kaufen oder bei einer spanischen Bank mindestens 1.000.000 € einzahlen.
  • Investieren Sie in ein neues Unternehmen, das Beschäftigungsmöglichkeiten bietet, zur wissenschaftlichen und/oder technologischen Innovation beiträgt und einen relevanten sozioökonomischen Einfluss in dem Bereich hat, in dem das Unternehmen betrieben wird.

Neben der Investition müssen Sie auch folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen volljährig sein (+18 Jahre).
  • Sie dürfen keine Vorstrafen haben.
  • Ihnen darf in der Vergangenheit kein Schengen-Visum verweigert worden sein.
  • Sie müssen in Spanien krankenversichert sein.

Da die Investition so umfangreich und riskant ist, konsultieren die meisten potenziellen Antragsteller Fachleute auf dem Gebiet der Investitionseinwanderung, um die Berechtigung zu bestimmen. La Vida ist ein Beratungs- und Unterstützungsunternehmen mit Erfahrung in den Bereichen Einwanderungsrecht, Immobilien und internationale Investitionen. Ihre Auswahl an Experten kann Sie durch Ihre Optionen führen und Ihnen sogar bei der Beantragung des spanischen Goldenen Visums helfen.

Wie beantrage ich ein spanisches Goldenes Visum?

Wenn Sie eine der oben aufgeführten Investitionen getätigt haben, können Sie einen Visumantrag bei der nächstgelegenen spanischen Botschaft oder dem nächstgelegenen spanischen Konsulat stellen. Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen Sie sich verpflichtet haben, die Investition zu tätigen, aber die Investition muss nicht unbedingt abgeschlossen sein.

Sie müssen nicht in Spanien sein, um das Visum zu beantragen, aber Sie benötigen einen Vorbesuch, um Ihre Investitionsmöglichkeiten aus nächster Nähe zu sehen, ein Bankkonto zu eröffnen und sich mit Anwälten zu treffen. Diesen Prozess können Sie selbst oder mit Hilfe von erfahrenen Fachleuten wie den Experten von durchführen La Vida – Goldene Visa. Sobald Sie sich für eine Investition entschieden haben, können Sie Ihrem Anwalt eine Vollmacht erteilen, um Ihren Antrag auf ein spanisches Goldenes Visum einzureichen und Ihre Einzahlung zu sichern.

Antrag für Angehörige: Ihre Familienangehörigen müssen als Familienangehörige ihre eigenen Visa für Spanien beantragen. Sie müssen Dokumente enthalten, die die Familienbeziehung belegen, wie Geburts- und Heiratsurkunden.

Welche Familienmitglieder können in das Goldene Visum für Spanien aufgenommen werden?

Die Familienmitglieder, die Sie in das Goldene Visum für Spanien aufnehmen können, sind:

  • Ihr Ehepartner
  • Kinder unter 18 Jahren. Wenn Sie Kinder haben, die nicht minderjährig, aber dennoch aufgrund gesundheitlicher oder psychischer Erkrankungen unterhaltspflichtig sind, gelten diese ebenfalls für das Visum.
  • Abhängige ältere Eltern.

Auch Ihre Familienangehörigen erhalten Aufenthaltsgenehmigungen und Freizügigkeit im Schengen-Raum.

Wie lange ist das Goldene Visum für Spanien gültig?

Das Goldene Visum, das Sie bei der Botschaft erhalten, ist ein Jahr gültig. In diesem Jahr müssen Sie nach Spanien einreisen und Ihr Visum gegen eine Aufenthaltserlaubnis für Spanien eintauschen, die zwei Jahre gültig ist.

Die Aufenthaltserlaubnis kann dann ohne Aufenthaltsauflagen auf unbestimmte Zeit verlängert werden, solange Sie Ihre Investition aufrechterhalten. Sie müssen jedes Mal nach Spanien reisen, wenn Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern müssen.

Wenn Sie beabsichtigen, tatsächlich in Spanien zu leben, können Sie nach fünf Jahren ununterbrochenem Aufenthalt (mindestens sechs Monate im Jahr) einen Daueraufenthalt beantragen.

Kann ich die spanische Staatsbürgerschaft durch Investition erhalten?

Ja, das spanische Investorenvisum ist ein Weg zur Staatsbürgerschaft, solange Sie mindestens 10 Jahre in Spanien leben.

Obwohl der Prozess, durch Investitionen in Spanien ansässig zu werden, ziemlich einfach ist, müssen Sie, um einen Pass zu erhalten, zehn Jahre lang mindestens 6 Monate im Jahr in Spanien leben.

Darüber hinaus gibt es weitere Voraussetzungen für die Erlangung der spanischen Staatsbürgerschaft, wie z. B. Sprachkenntnisse und Verbundenheit mit dem Land. Ein spanischer Pass verschafft dem Inhaber Zugang zum EU-Arbeitsmarkt und visumfreien Zugang zu über hundert Ländern.

Vorteile des Goldenen Visums für Spanien

Spanien ist Teil der Europäischen Union, was bedeutet, dass spanische Einwohner innerhalb von sechs Monaten für bis zu drei Monate visumfrei in alle Länder des Schengen-Raums reisen können, ebenso wie Ihre Familienmitglieder. Weitere Vorteile sind:

  • Sie müssen nicht in Spanien leben, um die Aufenthaltserlaubnis zu verlängern – aber Sie können, wenn Sie möchten.
  • Sie können legal in Spanien arbeiten und leben.
  • Sie können Ihre Familienmitglieder mitbringen (Ehepartner, Kinder und unterhaltsberechtigte Eltern)
  • Sie und Ihre Familienangehörigen haben Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen wie staatlicher Gesundheitsfürsorge und Schulbildung.

Erforderliche Dokumente für die Beantragung eines Goldenen Visums für Spanien

Für die Beantragung eines spanischen Goldenen Visums benötigen Sie die folgenden Dokumente:

  • Spanien Visumantragsformular
  • Zwei Passbilder. Stellen Sie sicher, dass sie die Bildrichtlinien für ein spanisches Visum befolgen.
  • Stellen Sie sicher, dass der Reisepass für den ersten Zeitraum, den Sie in Spanien verbringen möchten, gültig ist und mindestens zwei leere Seiten hat. Möglicherweise benötigen Sie auch eine Fotokopie der Seite mit den persönlichen Daten Ihres Reisepasses.
  • Wenn Sie kein Staatsbürger des Landes sind, in dem Sie leben: Ihr Aufenthaltstitel.
  • Dokumente, die belegen, dass Sie über ein ausreichendes Einkommen verfügen, um sich und Ihre Familie zu ernähren, während Sie in Spanien leben.
  • Polizeiakten, die belegen, dass Sie keinen kriminellen Hintergrund haben. Sie müssen innerhalb von drei Monaten vor Antragstellung ausgestellt werden.
  • Nachweis einer Krankenversicherung (privat oder öffentlich) bei einer in Spanien tätigen Versicherungsgesellschaft.
  • Nachweis über die Zahlung der Visumgebühr.
  • Alle zusätzlichen Dokumente im Zusammenhang mit Ihrem speziellen Fall (Investition oder Immobilienkauf), wie unten beschrieben.

Die von Ihnen eingereichten Dokumente müssen von einem beglaubigten Übersetzer ins Spanische übersetzt und mit einer Apostille versehen werden. Experten für goldene Visa bei La Vida kann Ihnen bei der Zusammenstellung des Dokumentenpakets für den Visumantrag behilflich sein.

Voraussetzungen für das Goldene Visum Spanien (Immobilien)

Wenn Sie eine Immobilie in Spanien erworben haben, müssen Sie den Eigentumserwerb an der Immobilie innerhalb von drei Monaten vor der Antragstellung durch eine vom Grundbuchamt ausgestellte Bescheinigung nachweisen.

Diese Bescheinigung muss den Kaufbetrag enthalten (mindestens 500.000 €).

Wenn der Grundstückskauf noch nicht im Grundbuch eingetragen ist, können Sie einfach den Nachweis über die Eintragung der Unterlagen zur Hinterlegung zusammen mit dem Zahlungsnachweis einreichen.

Wenn der Kauf einer Immobilie noch nicht abgeschlossen ist, können Sie den Vorvertrag einschließlich einer Anzahlung und ein Schreiben eines Finanzinstituts in Spanien vorlegen, das die Verfügbarkeit der erforderlichen Mittel nachweist.

Voraussetzungen für ein Investorenvisum für Spanien

Um Ihre Investition bei der Beantragung eines spanischen Investorenvisums nachzuweisen, müssen die folgenden Dokumente eingereicht werden:

  • Investition in die spanische Staatsverschuldung: Eine Bescheinigung der Bank von Spanien oder eines anderen Finanzinstituts, aus der hervorgeht, dass Sie für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren der alleinige Eigentümer der Investition sind.
  • Investition in Aktien oder Aktien eines spanischen Unternehmens: Eine Erklärung über die Investition des spanischen Investitionsregisters des Ministeriums für Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit.
  • Anlage in börsennotierte Aktien: Eine Bescheinigung des Finanzintermediärs, aus der Ihre Investition hervorgeht und die bei der spanischen Börsenaufsichtsbehörde oder der Banco de España registriert ist.
  • Investition in ein Bankdepot: Eine Bescheinigung des Finanzinstituts, die Sie als alleinigen Eigentümer des Bankguthabens ausweist.

Ist es möglich, ein Darlehen zu erhalten, um ein goldenes Visum für Spanien zu beantragen?

Nein, Sie können kein Goldenes Visum für Spanien beantragen, wenn Sie das Geld über einen Kredit erwerben. Sie müssen die anfängliche Investition vollständig tätigen, jedoch Ihre eigenen Mittel und Sie müssen der alleinige Eigentümer der Investition sein.

Wenn Sie jedoch eine Immobilie im Wert von mehr als 500.000 € erwerben, können Sie den Betrag über 500.000 € mit Krediten und Finanzierungen bezahlen.

Ist es möglich, eine gemeinsame Investition zu tätigen, um ein Investitionsvisum für Spanien zu erhalten?

Auch wenn Sie eine gemeinsame Anlage oder einen Kauf tätigen, muss jede einzelne Anlage die Mindestanforderungen erfüllen. Wenn Sie sich also für den Kauf einer Immobilie entscheiden, muss jede beteiligte Person 500.000 € zahlen, um für das Goldene Visum in Frage zu kommen. Es ist nicht möglich, die Investition in kleinere Beträge aufzuteilen, da Sie dann nicht für den Golden Visa-Aufenthalt berechtigt wären.

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